Lizenzvertrag für Endbenutzer
BENUTZERHINWEIS: BITTE LESEN SIE
DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE DIE SOFTWARE IN TEILEN
ODER VOLLSTÄNDIG VERWENDEN, AKZEPTIEREN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES
VERTRAGES. SIE ERKENNEN AN, DASS DIESER VERTRAG EBENSO EINKLAGBAR IST
WIE JEDER ANDERE SCHRIFTLICHE, AUSGEHANDELTE UND VON IHNEN
UNTERZEICHNETE VERTRAG. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN,
VERWENDEN SIE BITTE DIESE SOFTWARE NICHT.
1. Definitionen. "Software" umfasst (a) den gesamten Inhalt der
Dateien, Diskette(n), der CD-ROM(s) oder eines anderen Datenträgers,
mit dem dieser Vertrag geliefert wird. Dazu gehören unter anderem (I)
Computerinformationen und Software von Dritten; (II) digitalisierte
Bilder, Clipart (die "Bestandsdateien"); (III) dazugehöriges
schriftliches Erläuterungsmaterial
(die "Dokumentation"); Der Begriff "Software" umfasst weiterhin (b)
alle Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen sowie
Kopien der Ihnen lizenzierten Software (im Weiteren als "Updates"
bezeichnet). Der Begriff "Verwendung" bezieht sich auf den Zugriff, die
Installation, das Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige
Nutzung der Funktionen der Software gemäß der Dokumentation. "Zulässige
Anzahl" bedeutet eine (1), sofern dies nicht anderweitig in einem
gültigen, gewährten Lizenzvertrag (z. B. Mehrfachlizenz) festgelegt
ist. Der Begriff "Computer" steht für ein elektronisches Gerät, das
Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein
spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann. Den
Bergriff "Lizenzgeber" bezeichnet die Programmierer dieser Software
bzw. deren berechtigte Vertreter.
2. Softwarelizenz. Solange Sie den Bedingungen dieses Lizenzvertrages
für Endbenutzer (der "Vertrag" oder "Lizenzvertrag") zustimmen, wird
Ihnen eine Lizenz zur Verwendung der Software zu den in der
Dokumentation beschriebenen Zwecken gewährt. Produkte von Dritten, die
in der Software enthalten sind, können anderen Geschäftsbedingungen
unterliegen.
2.1. Allgemeine Verwendung. Sie dürfen Lizenzen der Software bis zur
zulässigen Anzahl auf Ihrem Computer installieren und verwenden.
2.2. Verwendung eines Servers. Sie dürfen eine Lizenzen der Software
auf dem Dateiserver eines Computers innerhalb Ihres Netzwerks nur zu
dem Zweck installieren, um die Software mittels Befehlen, Daten oder
Anweisungen (z. B. Skripten) von anderen Computern aus in demselben
Netzwerk zu verwenden.
2.3. Sicherungskopie. Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der
Software unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese Sicherungskopie
auf keinem Computer installiert und verwendet wird. Eine Übertragung
der Rechte zur Erstellung einer Sicherungskopie ist nicht zulässig, es
sei denn, es werden sämtliche Rechte an der Software gemäß Abschnitt 4
übertragen.
3. Die Software darf ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des
Abschnitts 2 ("Softwarelizenz") kopiert werden. Alle Kopien, die Sie
gemäß des vorliegenden Vertrags anfertigen dürfen, müssen dieselben
Urheberrechts- und Eigentumshinweise enthalten wie die
Originalsoftware. Sie verpflichten sich, die Software weder zu ändern
noch zu übersetzen oder anzupassen.
4. Übertragung. Sie dürfen die Software weder in Teilen noch als Ganzes
vermieten, verpachten, unterlizenzieren, verleihen oder das Kopieren
der Software auf den Computer eines anderen Benutzers genehmigen,
ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen. Sie dürfen
jedoch alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software an eine andere
natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen,
dass (a) Sie den vorliegenden Vertrag, die Software und sonstige
Software oder Hardware, die mit der Software geliefert oder auf dieser
vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Updates und früherer
Versionen, an diese natürliche oder juristische Person übertragen, (b)
Sie keine Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger Kopien,
die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehalten und (c) der
Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen
akzeptiert, nach denen Sie die Softwarelizenz legal erworben haben.
5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMT KEINE HAFTUNG FÜR
SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART SOWIE FÜR FOLGESCHÄDEN,
MITTELBARE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, STRAFSCHÄDEN, BESONDERE ODER SONSTIGE
SCHÄDEN SOWIE FÜR FORDERUNGEN ODER SCHADENSERSATZANSPRÜCHE AUS
ENTGANGENEM GEWINN BZW. VERLUSTEN. DIE VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND
AUSSCHLÜSSE GELTEN NUR SOWEIT NACH ANWENDBAREN ZWINGENDEN VORSCHRIFTEN
DES NATIONALEN RECHTS.
Erstellen Sie unbedingt während des Einsatzes dieser Software
Datensicherungen. Gemäss Urteil des Landgerichts Konstanz 1S 292/95 vom
10.05.97 ist eine TÄGLICHE Datensicherung zumutbar. Daher wird keine
Haftung für auftretende Schäden übernommen! UNTER KEINEN UMSTAENDEN! Es
werden ausschließlich die Eigenschaften dieser Softwareversion
zugesichert. Es besteht KEIN Recht auf Wandlung oder Nachbesserung!
6. Beschränkt gewährleistet wird der natürlichen oder juristischen
Person für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Erhalt der
Software, dass die Software im wesentlichen in der Lage ist, die in der
Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie
wird entsprechend der empfohlenen Hard- und Softwarekonfiguration
verwendet. Das Programm ist vom Lizenzgeber mit höchster Sorgfalt und
ausgiebigen Tests erstellt worden. Der Benutzer akzeptiert, dass
Software-Fehler dennoch nicht ausgeschlossen werden können.
Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation
begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR UPDATES, TESTVERSIONEN
UND MUSTERKOPIEN ODER FÜR SOFTWARE, DIE VON IHNEN AUF EINE WEISE
GEÄNDERT WURDE, DASS DEFEKTE VERURSACHT WURDEN.
7. Haftungsbeschränkung für Benutzer in Deutschland. Der Lizenzgeber
haftet für Schäden, die Ihnen im Rahmen dieses Vertrags entstanden
sind, nur dann, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit seitens des
Lizenzgebers zurückzuführen ist. Diese vorgenannten Beschränkungen
finden ungeachtet ihrer rechtlichen Grundlage Anwendung, insbesondere
hinsichtlich Forderungen aus vorvertraglichen Pflichten oder
vertraglichen Nebenpflichten. Diese Beschränkungen gelten jedoch nicht
für die unabdingbare Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz
oder für Schäden, die aufgrund einer Verletzung einer ausdrücklichen
Zusicherung oder Pflicht in dem Maße entstanden sind, in dem diese
ausdrückliche Zusicherung oder Pflicht den Benutzer gegen den speziell
aufgetretenen Schaden schützen sollte. Die im zweiten Satz
beschriebenen Haftungen gelten nicht für Schäden, die durch Ihre
Veränderung der Software entstanden sind, die an den entsprechenden
Datenträgern aufgrund falscher oder ungeeigneter Verwendung der
Datenträger entstanden sind, sowie auf Schäden, die durch die
Verwendung der Originalsoftware mit anderer, gemäß der Dokumentation
nicht dafür vorgesehener Software entstanden sind. Für die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen dem Lizenzgeber und dem Benutzer gilt das
materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend
vereinbart. Andere, nationale Rechte, ebenso das einheitliche
internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jew. vom 17.7.1973) werden
ausgeschlossen.
8. Allgemeine Bestimmungen. Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen
in dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon
die Wirksamkeit aller weiteren Bestimmungen nicht berührt und die
unwirksame Bestimmung durch eine dieser Bestimmung wirtschaftlich und
rechtlich am nächsten kommende Bestimmung ersetzt. Eine Änderung des
vorliegenden Vertrags ist nur in schriftlicher Form zulässig, die vom
Lizenzgeber unterzeichnet werden muss.